Der Entlastungsbetrag ist das am leichtesten zugängliche Budget der Pflegekasse: 131 € pro Monat, schon ab Pflegegrad 1, ohne Antragstellung im Voraus. Trotzdem bleibt er in vielen Familien ungenutzt – oft schlicht, weil niemand davon erzählt hat.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung. Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst selbstständig zuhause zu leben. Einsetzen können Sie ihn unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – also genau für Leistungen wie unsere Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe nach §45 SGB XI.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • 131 € pro Monat (1.572 € pro Jahr) – seit 1. Januar 2025
  • Schon ab Pflegegrad 1 – für alle Pflegegrade gleich hoch
  • Ansparbar: Nicht genutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an
  • Übertrag: Der Rest aus dem Vorjahr bleibt bis zum 30.06. des Folgejahres nutzbar – danach verfällt er
  • Erstattungsprinzip: Die Abrechnung übernimmt bei uns direkt der Anbieter – Sie bekommen keine Rechnung

Wofür können Sie die 131 € einsetzen?

Typische Einsatzmöglichkeiten bei Gemeinsam Jung: Hilfe im Haushalt (Putzen, Wäsche, Aufräumen), Begleitung beim Einkaufen und zu Terminen, gemeinsames Kochen sowie Gesellschaft und Betreuung – etwa Spaziergänge, Vorlesen oder einfach ein gutes Gespräch. Bei unserem Stundensatz von 45 € (zzgl. 5 € Anfahrt pro Einsatz) entspricht das Monatsbudget etwa 2,5 Stunden Unterstützung pro Monat – angespartes Guthaben entsprechend mehr.

Angespartes Guthaben: oft mehr, als Sie denken

Wurde der Entlastungsbetrag bislang nie genutzt, hat sich womöglich einiges angesammelt: Alle Monatsbeträge des laufenden Jahres stehen weiterhin zur Verfügung. Wer z. B. seit Januar 2026 Pflegegrad 1 hat und noch nichts genutzt hat, kann im August bereits auf über 1.000 € zurückgreifen. Mit unserem Budget-Rechner finden Sie in einer Minute heraus, wie viel Ihnen zusteht.

So einfach geht es mit Gemeinsam Jung

  1. Pflegegrad vorhanden? Ab Pflegegrad 1 haben Sie automatisch Anspruch. Noch kein Pflegegrad? Wir helfen kostenfrei bei der Beantragung.
  2. Kostenlose Beratung: Wir prüfen Ihr verfügbares Budget und planen die Einsätze nach Ihren Wünschen.
  3. Wir rechnen direkt ab: Sie bestätigen jede Stunde mit einer Unterschrift – die Rechnung geht direkt an die Pflegekasse.

Lassen Sie Ihr Pflegekassen-Budget nicht verfallen

In einem kostenlosen Telefonat prüfen wir gemeinsam, welche Budgets Ihnen zustehen – und wie unsere Alltagshelden sie in echte Entlastung verwandeln.

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