Wussten Sie schon? Allein der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – und genau diesen können Sie für unsere Leistungen nutzen.
Haben Sie mindestens Pflegegrad 1? Falls noch keiner besteht, helfen wir gerne bei der Beantragung.
Sie buchen, wir kommen. Sie bestätigen jede Stunde einfach mit einer Unterschrift – kein Papierkram, keine Vorleistung.
Wir senden die Rechnung direkt an die Pflegekasse – Sie bekommen nichts ins Haus.
Die Pflegekasse stellt mehrere Budgets zur Verfügung. Wir erklären, welche für Sie relevant sind.
Steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu. Genau dafür sind unsere Leistungen gedacht. Nicht genutztes Budget kann bis zu 6 Monate ins nächste Halbjahr übertragen werden.
Mehr im Ratgeber →Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen oder selbst krank sind. Auch ohne professionellen Pflegedienst zuvor möglich. Achtung: Ungenutztes Budget verfällt zum 31.12.2026.
Mehr im Ratgeber →Für Verbrauchsmaterialien wie Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Auf Wunsch beraten wir Sie.
Mehr im Ratgeber →Faire, regional angepasste Preise – die volle Kostenübernahme erfolgt durch Ihre Pflegekasse.
Hinweis: Die Fahrtkostenpauschale wird einmalig pro Einsatz zusätzlich zum Stundensatz berechnet – beides wird zusammen aus Ihrem Pflegekassen-Budget abgerechnet.
Drei kurze Fragen – und Sie wissen sofort, mit welchem monatlichen und jährlichen Budget Sie rechnen können.
Wählen Sie Ihren aktuellen Pflegegrad aus.
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1.
Die Verhinderungspflege steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen 2026 bis zu 3.539 € aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu. Was davon bis zum 31. Dezember 2026 nicht genutzt wurde, verfällt endgültig – eine Übertragung ins neue Jahr ist nicht möglich. Lassen Sie dieses Geld nicht ungenutzt: Wir prüfen kostenlos, wie viel Budget Ihnen noch zusteht, und setzen es in echte Entlastung um.
Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie bereits Anspruch auf einen Pflegegrad hätten. Wir lotsen Sie durch den Antrag – kostenfrei und unverbindlich. Wie das geht, erklären wir auch in unserem Ratgeber zum Pflegegrad 1.